2010年5月27日 星期四
20100601文化大學行政法案例
大陸配偶甲於民國92年2月1號與台灣人民乙結婚,因感情因素於民國97年與乙離婚,兩人並育有一女丙,今年小學二年級。兩人離婚後女兒之監護權歸甲,內政部移民署於今年3月1日通知甲,不具有台灣地區戶籍,必須於今年6月1日離開台灣地區,否則將予以遣送回大陸。試分析之。
2010年5月19日 星期三
2010年5月18日 星期二
20100529文化大學行政法補課案例
甲係經由招考及格任職於A私立學校之護理教師,於民國93年2月1日由A核定退休,並自退休 時起享有優惠存款利息。惟A嗣後發現甲之資格不符「學校退休教職員公保養老給付金額優惠存款要點」第2條第3項:「中華民國85年2月1日學校教職員 退休條例修正施行前之公務人員保險年資所核發之養老給付 。」之要件,依據公法上不當得利要求甲返還受領之優惠存款利息。甲不服應如何主張其權利?
20100525輔仁大學勞工法案例分析
甲96年1月1日開始受雇A人力公司,屬於勞動派遣人員,固定派遣於B公司給付勞務,並由B指揮監督其工作。98年3月5日甲於工作時因為辦公椅故障受傷,導致甲必須住院治療3個月,事後並需療養2個月。B認為甲已無法給付勞務,故要求A公司另外派遣他人前來。試分析甲得對A與B之法律關係為何?得主張何種權利?
20100525文化大學行政法案例
台北縣政府推動英語活化教育課程,由縣政府編列預算每週增加三小時英語課程。教育部依據教育基本法、國民義務教育法以及九年一貫教育課程綱要規定,認為台北縣政府之作法違反九年一貫教育課程綱要規定,增加學童上課負擔,違反五育均衡之教育目的。台北縣政府主張依據地方制度法之規定,縣政府推動英語活化教育課程屬於地方自治事項,中央政府應予尊重。試分析之。
2010年5月11日 星期二
20100518謝榮堂老師輔大勞工法案例
甲自民國68年起服務於A公司,今年56歲,目前月薪資為新台幣52000元。A公司因遷廠至大陸,甲不願前往大陸工作,而遭公司解雇。甲依法得主張何種權利,請逐一分析之。
20100518謝榮堂老師文化大學法律系行政法案例
甲為台北地檢署檢察官,未婚。下班後至PUB喝酒,認識19歲之辣妹乙女,情投意合發生性關係,乙懷孕要求甲與其結婚,甲不從。乙至台北地檢署向檢察長丙陳情,丙與促成佳事,甲\抵死不從。丙後以公務員服務法第5條及考績法,將甲記申誡一次。甲不服應如何權利救濟?
2010年5月5日 星期三
前人事行政局局長陳清秀教授至文化大學大新館演講
大家好:
2010年5月11日上午10:10-12:00邀請前人事行政局局長陳清秀教授至文化大學大新館演講, 主題為: 法律人之國家考試、生涯規劃與自我調適,歡迎大家踴躍參加。陳教授為台大法律系所畢業,律師高考及格,曾經擔任台北市政府法規會主任委員、行政院人事行政局局長,政治閱歷豐富,目前為東吳大學法律系教授。
2010年5月11日上午10:10-12:00邀請前人事行政局局長陳清秀教授至文化大學大新館演講, 主題為: 法律人之國家考試、生涯規劃與自我調適,歡迎大家踴躍參加。陳教授為台大法律系所畢業,律師高考及格,曾經擔任台北市政府法規會主任委員、行政院人事行政局局長,政治閱歷豐富,目前為東吳大學法律系教授。
2010年5月4日 星期二
輔仁大學司法3勞工法第2組案例
甲自民國78年起服務於A公司,從事業務員工作,98年2月8日上班途中購買早餐時,遭路過計程車撞傷。經過6個月治療後,醫生診斷甲左手腕之傷害為永久性。A公司依據勞動基準法第11條第五款: 「勞工對於所擔任之工作確不能勝任時。」予以解僱。試分析甲得主張之權利。
2010年4月27日 星期二
文化大學法律系社會法期中考
得參考任何資料
甲女自民國95年1月2日起服務於A公司,因為頗有姿色,主管乙常藉故要求甲一起出席晚上應酬。餐後並明示暗示甲是否有時間共同享受WEGO房間之設備,甲婉拒,一個月後遭主管以勞動基準法之不能勝任為由予以解僱。甲不服應該如何尋求權利救濟。
甲女自民國95年1月2日起服務於A公司,因為頗有姿色,主管乙常藉故要求甲一起出席晚上應酬。餐後並明示暗示甲是否有時間共同享受WEGO房間之設備,甲婉拒,一個月後遭主管以勞動基準法之不能勝任為由予以解僱。甲不服應該如何尋求權利救濟。
2010年4月16日 星期五
2010年2月24日 星期三
2010年1月7日 星期四
中國文化大學法律系98第1學期期末考題 謝榮堂老師
中國文化大學法律系98第1學期期末考題 謝榮堂老師
行政法 法學 2 B
得參考任何資料,但考試中不得借用他人資料!
甲為小學五年級學生,於學校接受H1N1疫苗注射,隨後身體不適而住院觀察治療,1個月後,甲不幸往生。甲父母認為,甲之死亡與上述疫苗之注射有關,並認為該疫苗屬於有問題之不安全疫苗。
1. 甲接受H1N1疫苗注射之法源依據為何?
2. 涉及之基本權利為何?
3. 甲之父母應如何進行權利救濟?
4. 其主張有理由之機率如何?
二、試分析我國行政程序法第92條行政處分之種類與構成要件。
憲法 法1B
得參考任何資料,但考試中不得借用他人資料!
一、目前我國政府因為H1N1流行,而進行接種疫苗之工作,以避免此種新型流
行感冒病毒大量傳染,危害人民之生命。試回答下列問題:
1. 國家對於人民施打H1N1疫苗係之憲法法源依據為何? 其內容及保障範圍?
2. 國家對於人民是否具有保護義務?
3. 人民得否拒絕H1N1疫苗之施打?
二、我國外交部與美國政府簽定美國牛肉進口議定書,但部分內容遭到我國立法院修食品衛生管理法予以否決,造成行政權與立法權之衝突。
1. 依據我國憲法現行規定,憲法機關間之衝突應如何處理?
2. 試述個人觀點?
社會法 法2A
得參考任何資料,但考試中不得借用他人資料!
一、國家應保障弱勢人民,大法官對於原身心障礙者保護法規定,非視覺障礙者不得從事按摩業。
1. 上述規定之憲法法源依據為何?
2. 我國大法官有何解釋?其主要內容為何?
3. 試述個人見解?
二、試分析我國社會保險之主要保險範圍及結構。
行政法 法學 2 B
得參考任何資料,但考試中不得借用他人資料!
甲為小學五年級學生,於學校接受H1N1疫苗注射,隨後身體不適而住院觀察治療,1個月後,甲不幸往生。甲父母認為,甲之死亡與上述疫苗之注射有關,並認為該疫苗屬於有問題之不安全疫苗。
1. 甲接受H1N1疫苗注射之法源依據為何?
2. 涉及之基本權利為何?
3. 甲之父母應如何進行權利救濟?
4. 其主張有理由之機率如何?
二、試分析我國行政程序法第92條行政處分之種類與構成要件。
憲法 法1B
得參考任何資料,但考試中不得借用他人資料!
一、目前我國政府因為H1N1流行,而進行接種疫苗之工作,以避免此種新型流
行感冒病毒大量傳染,危害人民之生命。試回答下列問題:
1. 國家對於人民施打H1N1疫苗係之憲法法源依據為何? 其內容及保障範圍?
2. 國家對於人民是否具有保護義務?
3. 人民得否拒絕H1N1疫苗之施打?
二、我國外交部與美國政府簽定美國牛肉進口議定書,但部分內容遭到我國立法院修食品衛生管理法予以否決,造成行政權與立法權之衝突。
1. 依據我國憲法現行規定,憲法機關間之衝突應如何處理?
2. 試述個人觀點?
社會法 法2A
得參考任何資料,但考試中不得借用他人資料!
一、國家應保障弱勢人民,大法官對於原身心障礙者保護法規定,非視覺障礙者不得從事按摩業。
1. 上述規定之憲法法源依據為何?
2. 我國大法官有何解釋?其主要內容為何?
3. 試述個人見解?
二、試分析我國社會保險之主要保險範圍及結構。
2010年1月4日 星期一
2010/01/04PCCU研究所法學德文
抄寫一次
1.
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.
2.
BGB § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
3.
BGB § 2 Eintritt der Volljährigkeit
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
4.
BGB § 90 Begriff der Sache
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
5.
BGB § 90a Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
1.
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.
2.
BGB § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
3.
BGB § 2 Eintritt der Volljährigkeit
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
4.
BGB § 90 Begriff der Sache
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
5.
BGB § 90a Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
2009年12月26日 星期六
文化大學法學2B行政法12/30下午1500-1700補課公告
大家好:
文化大學法學2B行政法補課,時間: 12月30 日週三下午1500-1700,地點:大孝館(體育館)2F 質樸廳,專題演講,當天須遷到。
謝榮堂 老師
文化大學法學2B行政法補課,時間: 12月30 日週三下午1500-1700,地點:大孝館(體育館)2F 質樸廳,專題演講,當天須遷到。
謝榮堂 老師
2009年12月25日 星期五
2009年12月8日 星期二
2009年11月30日 星期一
2009年11月2日 星期一
20091102法學德文
Die Grundrechte
Art. 1 Schutz der Menschenwürde
(1) Die Wurde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schutzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unverauserlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Art. 2 Freie Entfaltung seiner Personlichkeit
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Personlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmasige Ordnung oder das Sittengesetz verstost.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und korperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Art. 3 Gleichheit
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Manner und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fordert die tatsachliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Mannern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiosen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Art. 4 Glaubensfreiheit
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiosen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestorte Religionsausubung wird gewahrleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nahere regelt ein Bundesgesetz.
Art. 5 Meinungsfreihet
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu ausern und zu verbreiten und sich aus allgemein zuganglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewahrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der personlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Art. 6 Schutz der Ehe und Familie
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das naturliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Uber ihre Betatigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten durfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Grunden zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fursorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen fur ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Art. 1 Schutz der Menschenwürde
(1) Die Wurde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schutzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unverauserlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Art. 2 Freie Entfaltung seiner Personlichkeit
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Personlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmasige Ordnung oder das Sittengesetz verstost.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und korperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Art. 3 Gleichheit
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Manner und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fordert die tatsachliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Mannern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiosen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Art. 4 Glaubensfreiheit
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiosen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestorte Religionsausubung wird gewahrleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nahere regelt ein Bundesgesetz.
Art. 5 Meinungsfreihet
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu ausern und zu verbreiten und sich aus allgemein zuganglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewahrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der personlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Art. 6 Schutz der Ehe und Familie
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das naturliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Uber ihre Betatigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten durfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Grunden zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fursorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen fur ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
2009年10月13日 星期二
2009/10/15 文大法律系社會法上課教師變動如下
當場點名!!
標題:[高普特考講座] 法律學系國家考試準備方法
內容:
主辦單位:中國文化大學法律學系承辦單位:中國文化大學法律系學會演講主題:法律學系國家考試準備方法主 講 人:陳宇莉律師(建業法律事務所)時 間:98年10月15日(星期四)上午十點至十二點地 點:校本部曉峰國際會議廳(180人)實施方式:演講後Q&A時間
標題:[高普特考講座] 法律學系國家考試準備方法
內容:
主辦單位:中國文化大學法律學系承辦單位:中國文化大學法律系學會演講主題:法律學系國家考試準備方法主 講 人:陳宇莉律師(建業法律事務所)時 間:98年10月15日(星期四)上午十點至十二點地 點:校本部曉峰國際會議廳(180人)實施方式:演講後Q&A時間
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