2008年12月21日 星期日
20081223法學德文資料
Unter "Verwaltungsgerichtsbarkeit" versteht man die Ausübung rechtsprechender Gewalt in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art durch unabhängige staatliche Gerichte. Neben den allgemeinen Verwaltungsgerichten gibt es besondere Verwaltungsgerichte wie Sozialgerichte, Finanzgerichte, Disziplinar- und Dienstgerichte, berufsständische Gerichte und das Bundespatentgericht. Aufgrund besonderer Bestimmungen sind jedoch auch andere Gerichte zur Entscheidung in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art berufen. So entscheiden z.B. die Zivilgerichte unter anderem in Streitigkeiten über öffentlich-rechtliche Entschädigungen, über Amtshaftungsklagen und über die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten der Kartellbehörden. Eine weitere Ausnahme besteht zugunsten der Strafgerichte, die über die von den Verwaltungsbehörden erlassenen Bußgeldbescheide entscheiden.
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